Inhaltsverzeichnis

Zum Buch

Bis heute ist in Rothenburg ob der Tauber die Legende von Heinrich Toppler lebendig, dem Bürgermeister, der im 14. Jahrhundert aus dem verschlafenen Städtchen einen Stadtstaat machte, verbündet mit König Wenzel und den Juden der Stadt. Wer war dieser Mann, der vom Gastwirtssohn zum „König von Rothenburg“ aufstieg – und das zu einer Zeit, in der Bauernund Handwerkersöhne Hof und Werkstatt zu übernehmen hatten?

Nach Recherchen in den Archiven von Rothenburg, Nürnberg und Prag hat E. W. Heine den „Fall Toppler“ neu aufgerollt und liefert überzeugende Beweise dafür, dass die Legende um den Bürgermeister von Rothenburg und seine Ermordung korrigiert werden muss. Topplers Lebensgeschichte wird dabei zum Spiegelbild der Zeit – jener wilden und vitalen Zeit, die uns heute so fern und doch vertraut erscheint.

 

Zum Autor

E. W. Heine ist Architekt und Schriftsteller. Seine historischen Romane und makabren Geschichten wurden in viele Sprachen übersetzt. Zudem publizierte er Texte zur Kulturgeschichte und schrieb Drehbücher für Film und Theater.

 

E. W. Heine

 

Toppler

Ein Mordfall im Mittelalter

 

Heine

 

Verlag Friedrich Pustet
Regensburg

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

 

eISBN 978-3-7917-6130-5 (epub)
© 2018 by Verlag Friedrich Pustet, Regensburg
Einbandgestaltung: Heike Jörss, Regensburg
E-Book-Produktion: Friedrich Pustet, Regensburg

 

Diese Publikation ist auch als Printprodukt erhältlich:
ISBN 978-3-7917-2819-3

 

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Das 1. Kapitel

Heine In der Kirche St. Jakob zu Rothenburg erinnert eine Grabplatte an einen Würfelspieler, der viel riskierte, hoch gewann und am Ende alles verlor, sogar sein Leben. Heinrich Toppler steht auf dem Stein. Toppeln heißt im Altfränkischen würfeln. Ein Wappenschild zeigt zwei Würfel mit insgesamt elf Augen. Warum nicht zwölf, den höchstmöglichen Wurf?

Fürchtete der Toppler den Neid der Götter?

Wer war dieser sagenhafte Würfelspieler?

Es besteht kein Zweifel, dass er wirklich gelebt hat. Aber was besagt das schon. Auch der Bürgermeister Nusch hat hier in Rothenburg gelebt, und dennoch ist das meiste, was über ihn berichtet wird, frei fabulierte Sage. Es heißt, Bürgermeister Nusch habe im Dreißigjährigen Krieg die von Tilly belagerte Stadt vor der Zerstörung bewahrt, weil er es wunderbarer- oder widerlicherweise schaffte, einen eimergroßen Humpen Wein in einem Zug zu leeren. Bis in die Gegenwart wird jedes Jahr zu Pfingsten der große Trunk des Bürgermeisters mit farbigem Spektakel gefeiert. Rilke hat sogar ein Gedicht über das „historische Ereignis“ verfasst, was nichts daran ändert, dass der große Trunk in Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Es handelt sich vielmehr um eine jener Legenden, wie wir sie in vielen alten Städten antreffen, vom Bremer Roland bis zum Rattenfänger von Hameln. Und ähnlich wie mit Bürgermeister Nusch, dessen angebliche Trinkfestigkeit die Phantasie der Nachwelt mehr angeregt hat als die historische Belagerung und Eroberung der Stadt durch Tilly, verhält es sich auch mit Heinrich Toppler, dessen Enthauptung – obwohl nirgendswo urkundlich bezeugt – die Phantasie der Nachwelt immer mehr angeregt hat als sein Leben.

In einer Abhandlung über Toppler aus dem Jahre 1924 kommt der Verfasser zu dem Resultat, dass „Heinrich Toppler aufgrund eines Urteilsspruches der Reichsstadt Rothenburg zwischen dem 12. und 13. Juni 1408 in oder vor seinem Gefängnis zu Rothenburg ob der Tauber hingerichtet wurde“.

Gerade aus jenen Jahren sind der Nachwelt eine stattliche Anzahl von allen möglichen Urkunden, Rechnungen und Verwaltungsbelegen erhalten geblieben. Kein noch so banales öffentliches Ereignis, das von den Stadtschreibern nicht festgehalten worden wäre. Eine Urkunde über Topplers Verurteilung oder Enthauptung gibt es aber nicht. Der Bürgermeister einer deutschen Reichsstadt war eine viel zu bedeutende Persönlichkeit, als dass man ihn, aus welchen Gründen auch immer, einfach erschlagen und verscharren hätte können. Es müsste Gerichtsprotokolle, Henkersrechnungen und andere schriftliche Indizien geben. Vor allem stellt sich aber die Frage: Warum sollte die Stadt ihren erfolgreichsten und hochverehrten Bürgermeister hinrichten?

Heinrich Toppler war kein Despot, der die Macht mit Gewalt an sich gerissen hatte. Er war frei gewählter Ratsherr und Bürgermeister mit zeitlich begrenztem Regierungsauftrag. Es gibt eine ganze Reihe von aktenkundigen Beweisen dafür, dass er sich streng an die Gesetze der Stadt gehalten hatte. Um ihn auszuschalten, brauchte man ihn nicht gleich hinzurichten. Es hätte gereicht, ihn nicht wiederzuwählen.

Hatte er ein todeswürdiges Verbrechen begangen? Dann müsste es eine Anklage geben, Gerichtsprotokolle, Zeugenaussagen, wie wir das aus einer Unzahl von anderen Prozessen jener Tage kennen, als selbst Pfennigstrafen ins Rechnungsbuch eingetragen wurden. Leibesstrafen wurden grundsätzlich schriftlich verewigt, zur Anprangerung des Verbrechens und weil die Henkershonorare so hoch waren, dass sie die Stadtkasse überdurchschnittlich belasteten. Hinrichtungen waren derart kostspielig, dass sich die meisten kleineren Städte gar keinen eigenen Scharfrichter leisten konnten und ihre Todeskandidaten an größere Städte verkauften, die dann die Hinrichtung finanzierten und dafür das Recht erhielten, das Spektakel in ihren Mauern stattfinden zu lassen.

Hatte überhaupt eine Hinrichtung aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung stattgefunden? Oder war es Mord aus Habgier? Toppler war einer der reichsten Männer seiner Zeit, und die unverhüllte Habgier, mit der sein Vermögen von den Machthabern der Stadt aufgeteilt wurde, scheint den letzteren Verdacht zu bestätigen.

Oder war es Mord aus Rache? Auch dafür gibt es Anzeichen. Toppler hatte gegen Ende seines Lebens viele Feinde. Sein gefährlichster war der Burggraf von Nürnberg, der sich durch sein Verhalten vor und nach dem Tod Topplers mehr als verdächtig gemacht hat.

Oder war es ein Akt von gewaltsamer Entmündigung? Auch das lässt sich nicht von vornherein ausschließen, denn Toppler wurde von seinen engsten Vertrauten, Freunden und Verwandten verraten.

Ich beschloss, dem rätselhaften Fall nachzugehen. An der alten inneren Mauer der Stadt, gleich neben dem Markusturm, steht das alte Büttelhaus von Rothenburg. Hier, im ehemaligen Gefängnis, in dem heute das Städtische Archiv untergebracht ist, begegnete ich jener Welt und jenen Menschen, über die ich hier berichten will.

Mir lag daran, die Wahrheit zu ergründen. Ich wollte der verschütteten Vergangenheit nachspüren, Fakten sammeln, Indizien entdecken, zeitgenössische Zeugen und Zeugnisse befragen. Ich wollte erkunden, vergleichen und beweisen. Mit anderen Worten: Ich benahm mich schon bald wie ein Kriminalist bei der Aufklärung eines ungelösten Mordfalles. Zwei Jahre lang studierte ich vergilbte Akten und Urkunden in den Archiven von Rothenburg, Nürnberg, Würzburg und München. Bis nach Prag führten die Spuren. Und je mehr ich mich mit dem Fall Toppler befasste, umso mehr erlag ich seiner Faszination. So entstand im Laufe der Zeit ein buntes Mosaik aus Hunderten von Fakten. Und auch wenn das eine oder andere Steinchen verloren gegangen ist, so vermögen sie doch in ihrer Gesamtheit ein wirklichkeitsgetreues Bild zu vermitteln.

Alles, was wir über jene längst vergangene Zeit wissen, verdanken wir einer Flut von Akten und Urkunden, vor allem Abrechnungen, Stadtkassenbelegen und Steuerlisten, Gültbüchern und Gerichtsbeschlüssen, Fehdebriefen, Landhegeakten, Klosterinventuren, rentamtlichen Eintragungen, Erbschaftsverträgen und Henkershonoraren.

Es bedarf einiger Selbstüberwindung und noch mehr Anstrengung, sich mit 600 Jahre alten Verwaltungsakten zu befassen. Sie wurden nicht nur in verschnörkelter Handschrift mit Gänsekiel und Gallwespentinte niedergekritzelt, sondern auch noch in einer Sprache verfasst, die ebenso verschieden ist vom heutigen Deutsch wie das Holländische. Damit aber nicht genug der Hindernisse. Weil nur wenige Menschen lesen und schreiben konnten, war die Schreibweise eines Wortes noch nicht allgemeingültig festgelegt. Jeder schrieb so, wie er es für richtig hielt. Der Klang war wichtiger als die Orthographie. So finden wir selbst den Namen Toppler mal mit einfachem, mal mit doppeltem p und sogar als Tobler geschrieben. Es gab keine Großschreibung der Substantive und keine arabischen Zahlen, dafür aber ganze Buchstaben-Armeen von Abkürzungen, die man kennen muss, um den Sinn einer Niederschrift erfassen zu können. So steht EER für ein ehrbarer Rat der Stadt, gn für gnädig und fl für Gulden. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Buch überall dort, wo Originalurkunden zitiert werden, die heutige Schreibweise verwendet.

Die Kalenderangaben erfordern ein Studium für sich. Alle Daten wurden auf Ortsheilige bezogen. Wann war zwei Tage vor Gertrudis, zu Chilligani oder an Scholastica? Längst ausgestorbene Wörter erwachen zu neuem Leben. Was ist zum Beispiel eine Pavese oder eine Urfehde? Ebenso wie die Sprache sind uns auch alle Maßangaben fremd. Wie viel ist ein Pfund Heller wert? Wie viel wiegt ein Scheffel Dinkel?

Wir können das Geschehen einer 600 Jahre zurückliegenden Epoche nur einigermaßen gerecht beurteilen, wenn wir so viel Einblick wie möglich in diese Zeit gewinnen. Aus diesem Grund muss im vorliegenden Falle dem Tatort und der Tatzeit mehr Platz eingeräumt werden, als das bei einer kriminalistischen Untersuchung im Allgemeinen üblich ist.

Bei der Untersuchung eines Kriminalfalles wird normalerweise die Tat aus den Begleitumständen rekonstruiert, aus dem Tatort, der Tatzeit und der Tatwaffe. Im Fall Toppler jedoch muss genau umgekehrt vorgegangen werden: Anhand der Tat werden Tatort, Tatzeit und Todesart aufgedeckt. Es handelt sich gewissermaßen um einen auf den Kopf gestellten Kriminalreport. Das Überraschungsmoment liegt nicht in der Auffindung des unbekannten Täters, sondern in der Entdeckung einer unbekannten Zeit und eines weitgehend unbekannten Milieus, in dem sich die Tat ereignete.

Wie bei der Wahrheitsfindung in einem Gerichtsverfahren werden wir uns an dem vorhandenen Beweismaterial orientieren. Es handelt sich – wie kann es nach so langer Zeit anders sein – um einen Indizienprozess. Aber nicht zu Unrecht werden vor jedem Gericht der Welt die Fingerabdrücke an der Tatwaffe höher bewertet als alle subjektiven Aussagen der Zeugen.

Vor uns liegt die Gerichtsakte Heinrich Toppler. Tatzeit: 14. Jahrhundert. Tatort: Rothenburg.

Lassen wir die Fakten sprechen!

Das 2. Kapitel

HeineIn einer Chronik der Stadt Rothenburg steht der Satz: „Über die Jugend Heinrich Topplers ist nichts bekannt.“

Ist das wirklich so?

Es stimmt zwar, dass wir nicht wissen, wann Toppler das Licht der Welt erblickt hat. Aber das wissen wir von vielen seiner Zeitgenossen nicht. Man hielt den Geburtstag eines Menschen für unwesentlich und keiner Aufzeichnung wert.

Befasst man sich mit Topplers Lebenslauf, so stellt man fest, dass er um 1340 geboren worden sein muss. Das deckt sich auch mit der mündlichen Überlieferung, die man in einer so wohl konservierten Stadt wie Rothenburg nicht unterschätzen sollte.

Wir kennen das Geburtshaus Heinrich Topplers, das „Haus zum Goldenen Greifen“, in der Oberen Schmiedgasse, nur einen Steinwurf vom Rathaus entfernt. Die zentrale und damit beste Wohnlage des Elternhauses widerlegt die immer wieder angeführte Behauptung, Toppler stamme aus kleinen Verhältnissen. Vater Konrad hatte 1352, 1354 und 1358 dem Inneren Rat Rothenburgs angehört. Wie wir noch sehen werden, waren gerade diese Jahre von schicksalsschwerer Bedeutung für die Stadt. Nur die Fähigsten und Entschlusskräftigsten wird man in so schweren Zeiten in den Rat gewählt haben.

Welchen Beruf übte Topplers Vater aus?

Die Überlieferung berichtet von einem gewagten Geschäftsunternehmen, bei dem er 70 Schweine rheinabwärts expedierte und an französische Söldner verlor. Er forderte vom Pfalzgrafen, der als Geleitherr für diese Truppen verantwortlich war, Schadensersatz und setzte seine Forderungen gerichtlich durch.

Auch aus anderen Stadturkunden erfahren wir von Konrad Topplers kaufmännischen Aktionen. Am 5. Februar 1358 erwarb er von dem Rothenburger Bürger Konrad Dürr für 515 Pfund Heller größere Mengen Öl und Getreide, Hühner und Lämmerbäuche und die Nutzungsrechte für landwirtschaftliche Anwesen in Rimbach und Schmerbach. Die Geschäfte müssen gut gelaufen sein, denn Vater Toppler machte erhebliche Stiftungen für den Bau der Kirche St. Johannis, die nur wenige Schritte vom „Haus zum Goldenen Greifen“ errichtet wurde. Hier ließ er 1357 auch ein Stifterbild aufhängen, das ihn demütig kniend neben seinem Weib und den Kindern, drei Söhnen und drei Töchtern, zeigte.

Heinrich Toppler wuchs also mit fünf Geschwistern auf, von denen vermutlich drei schon im Kindesalter starben. Namentlich bekannt sind uns nur seine Brüder Hans und Niklas. Wie Topplers erste Lebenstage ausgesehen haben mögen, können wir uns anhand einer Anleitung für die Pflege von Neugeborenen ausmalen, die der Franziskanermönch Bartholomäus Anglicus um den Anfang jenes Jahrhunderts herum verfasst hatte. Hier heißt es: „Der Neugeborene soll nach Verlassen des Mutterleibes in gesalzten und zerriebenen Rosenblättern gewälzt werden, damit die Glieder von schleimiger Feuchtigkeit befreit werden. Gaumen und Zunge soll man mit einem in Honig getauchten Finger bestreichen.“ Häufiges Baden und Salben mit Myrten und Rosenöl wird empfohlen; dabei sollten die Glieder der Knaben besonders sorgfältig massiert werden, um sie hart und kräftig zu machen. Nach der Lage des „Hauses zum Goldenen Greifen“ und den kostspieligen Kirchenstiftungen zu urteilen, konnte die Familie es sich wohl leisten, den kleinen Heinrich der Obhut einer Amme anzuvertrauen, wie es in begüterten Bürgerfamilien seinerzeit üblich war. In der Anleitung heißt es weiter, dass es von großer Wichtigkeit sei, eine Amme zu finden, die das gleiche Temperament wie der Säugling habe. Im Übrigen sei es dieser nicht gestattet, Wein zu trinken, da es häufig vorkäme, dass die Betrunkene den Säugling mit ihrem Leib erdrücke oder ihre Aufsichtspflicht so vernachlässige, dass das Kind ins Feuer oder ins Wasser falle oder gar von einem Haustier verschlungen würde.

„Alle Lebewesen sind Produkte ihrer Umwelt.“ Dieser Satz Darwins gilt vor allem für das Kind und seine unverbildete Aufnahmebereitschaft. Werfen wir einen Blick auf die Bühne, die der junge Toppler soeben betreten hat.

Die Menschen des 14. Jahrhunderts hielten die Erde für eine flache Scheibe, die unbeweglich in der Mitte des Weltalls hing. Ihr Mittelpunkt war, so glaubte man, Jerusalem. Hier stießen die drei Erdteile, Europa, Afrika und Asien, zusammen. Die anderen Kontinente waren noch nicht bekannt. Bis ins 14. Jahrhundert hinein waren die meisten Landkarten von geringem praktischem Wert. Nicht die exakt vermessene Oberfläche interessierte die damaligen Menschen, sondern die Angaben zur biblischen Heilsgeschichte. Eine Erdkarte sollte Auskunft darüber geben, wo das Paradies lag, wo einst die Arche Noah strandete, wo der Herr gekreuzigt wurde.

Alle Längenmaße waren auf den Menschen, das Ebenbild Gottes, bezogen. Eine Strecke wurde in Elle, Fuß und Schritt gemessen, die Entfernung in Tagesreisen und die Ackerflächen in Pflügeleistung. Das war dann das Tagwerk oder der Morgen. Zwar brachte das mit sich, dass jedes Kloster, jede Stadt und jede Gegend eigene, andere Maße hatte, aber das störte keinen Menschen.

Wie war das Verhältnis zur Zeit?

Auch hier war der göttliche Zeitplan das Wichtigste. Wann war die Welt erschaffen worden? Wann würde sie untergehen? In Anlehnung an die Worte des Apostels Petrus, dass „vor dem Herrn tausend Jahre wie ein Tag sind“, setzte man jedem Schöpfungstag ein Jahrtausend gleich. Mit der Geburt Christi hatte das letzte Jahrtausend begonnen. Man rechnete also ständig mit dem Jüngsten Gericht. Kein Wunder, dass das Geschichtsbild wenig zukunftsträchtig war. Die Uhr war abgelaufen. Die besten und glücklichsten Zeiten der Menschheit waren längst vorbei.

Die Zeit wurde vom Rhythmus der Natur bestimmt. Der Kalender war auf das bäuerliche Leben ausgerichtet. Die Monate trugen Namen, die auf die Feldarbeit hinwiesen, die zu dieser Jahreszeit erledigt werden mussten. So hieß der April Grasmonat und der Juni Brachmonat, weil dann die brachliegenden Felder umgebrochen wurden. Es gab einen Weinmonat und einen Sämonat. Die noch heute geltenden lateinischen Monatsnamen setzten sich nur durch, weil in dem weiten Gebiet, das von der Kirche verwaltet wurde, die gleiche Feldarbeit in verschiedenen Monaten verrichtet wurde. Der irische Sämonat deckte sich nicht mit dem römischen.

Überhaupt war der Kalender eine Domäne der Kirche. Er wurde gegliedert durch Feiertage, die sich ausschließlich auf Heilige und das Leben Christi bezogen. Wenn wir lesen „zwei Tage nach Kunigundis“ oder „am Abend vor Mariae Reinigung“, so müssen wir wissen, dass Kunigundis am 3. März und Mariae Reinigung am 2. Februar gefeiert wurde. Die Festtage der Heiligen bestimmten, wann welche Geschäfte verrichtet werden durften. So konnten Gerichtstage in Rothenburg nur zu Jakobi (25.7.), Martini (11.11.), Georgi (23.4.) und an wenigen anderen festgelegten Tagen abgehalten werden. Bei größeren Schuldgeschäften musste die Rückzahlung zwischen Trinitatis und Kirchweih erfolgen. Es gab feste Tage für Vertragsabschlüsse und Hinrichtungen. Die Salzsteuer durfte nur zu Lamberti eingetrieben und Stuten nur zu Epiphanias gedeckt werden.

Die Tage waren nicht wie heute in gleich lange Stunden eingeteilt, sondern in Tages- und Nachtstunden. Dabei teilte man die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang in zwölf gleich große Intervalle. Eine Sommerstunde war wesentlich länger als eine Winterstunde und eine winterliche Tagesstunde war erheblich kürzer als eine winterliche Nachtstunde. Bis ins 14. Jahrhundert hinein waren mechanische Uhren eine Seltenheit. Man orientierte sich am Stand der Sonne, in den Städten vor allem am Geläut der Kirchenglocken und am Blasen der Türmer. Der Ablauf der Zeit wurde deshalb nicht nur mit den Augen, sondern auch mit den Ohren wahrgenommen. Es gab kein bedeutendes Ereignis, das nicht vom Glockenschlag begleitet wurde, vom Taufgeläut bis zum Sterbeläuten. Die Glocken verkündeten Feuersbrunst und feindliche Gefahr. Zum Klang des Armesünderglöckchens wurde der Verurteilte zum Galgen gekarrt. Beim Abendgeläut wurde das Vieh von den Weiden in die Stadt getrieben. Niemand interessierte sich damals für die genaue Uhrzeit. Der Begriff der Minute war unbekannt. Die kürzeste Zeiteinheit war der Augenblick, der Lidschlag des Auges. Eigentlich richtete man seinen Tagesrhythmus nicht einmal nach Stunden, sondern nur nach Abschnitten des Tages. Man traf sich kurz nach Sonnenaufgang oder im ersten Drittel zwischen Mittags- und Abendgeläut. Der Kalender war die eigentliche Uhr des Mittelalters.

Das 3. Kapitel

HeineDas 14. Jahrhundert war wie das 20. eine Epoche gewaltiger Veränderungen und Umbrüche. Der Niedergang des Lehenswesens erschütterte die abendländische Ordnung. Die vertraute Gesellschaftsordnung ruhte auf drei Säulen, dem Klerus, der Ritterschaft und den Bauern. Jeder Stand lebte nach seinen eigenen Regeln und kulturellen Idealen. Und dennoch benötigten sie einander wie Tiere und Pflanzen, die miteinander in Symbiose leben.

Der Adel, dessen Aufgabe die Verteidigung der beiden anderen Stände war, hatte als Erster seine Einheit verloren. Die Fürsten regierten selbstherrlich wie Könige. Auf der untersten Stufe der Adelshierarchie kämpfte die verarmte Ritterschaft. Sie kämpfte vor allem ums Überleben. Die alte Kaiserherrschaft, die mit Karl dem Großen einen so kraftvollen Anfang genommen hatte, war nur noch ein schwacher Abglanz ihrer selbst. Die Erbmonarchie hatte sich im Reich nicht durchgesetzt. Die Königswahl der Kurfürsten verflachte im Laufe der Zeit immer mehr zu einem unwürdigen Kuhhandel um die Macht.

Die größte Abwertung aber hatte der Ritterstand erfahren. Einst mit den Staufern zu höchster Blüte emporgestiegen, waren die Ritter die eigentlichen Träger höfischer Kultur gewesen. Im Übergang vom 12. zum 13. Jahrhundert befand sich diese Kultur auf ihrem Höhepunkt. Bis in die Gegenwart hat sie nicht an Glanz eingebüßt. Kaum eine andere Zeit hat so kraftvolle Gestalten hervorgebracht. Vermutlich waren auch die Helden des kleinen Heinrich Toppler allesamt Ritter, denn das Rittertum war nicht nur ein Stand, sondern es verkörperte vor allem ein Ideal. Von einem deutschen Ritter wurde erwartet, dass er für die Schwachen, Witwen und Waisen eintrat und für den rechten Glauben sowie für seinen Lehnsherrn kämpfte. Von einem ritterlichen Mann wurden folgende Fähigkeiten verlangt: Er musste reiten können wie ein Zirkusartist, sollte schwimmen und tauchen und natürlich mit Bogen und Armbrust umgehen können. Er musste ein guter Jäger und Falkner sein. Ein Ritter zeichnete sich dadurch aus, dass er ein Meister im Turnierkampf war, zu Pferd und zu Fuß. Das Fechten musste er sowohl mit der linken als auch mit der rechten Hand beherrschen. Laufen, Ringen, Springen, Klettern und Speerwerfen wurden täglich trainiert. Weiter erwartete man von ihm gute Tischmanieren, die Beherrschung der Tänze, des Brettspiels und des Lauteschlagens. Die geistige Ausbildung dagegen wurde weitgehend vernachlässigt. Hartmann von Aue beginnt seinen „Armen Heinrich“ mit den Worten: „Ein Ritter so gelehret war, dass er in einem Buche las.“ Ein Ritter, der las, muss den Zeitgenossen Hartmanns von Aue offensichtlich komisch vorgekommen sein.

Außer der Jagd, dem Kriegshandwerk und dem Kampfspiel geziemte es sich für den Ritter nicht, einer Arbeit nachzugehen. Bei der Aufzählung der gesellschaftlichen Rangfolge kam selbst der reichste Kaufmann hinter dem ärmsten Ritter. Dabei stammten viele Ritter aus ursprünglich nicht adligen Familien. Ihre Vorfahren waren bäuerliche Hörige und Dienstmannen von Königen und Fürsten gewesen und im Laufe der Zeit zu Ritterwürden emporgestiegen. Sie konnten noch von ihren Herren mitsamt dem Grund, auf dem sie saßen, verkauft oder verschenkt werden und durften nur mit deren Erlaubnis Geschäfte abwickeln oder heiraten. Gegen einen Freigeborenen durften sie grundsätzlich nicht vor Gericht klagen. Später, im 14. Jahrhundert, waren diejenigen Ritter, die einen Herrn hatten, noch gut dran, denn viele zogen bettelarm durch die Lande, auf der Suche nach einem Herrn, dem sie für Unterkunft und Verköstigung dienen durften.

Zu der Zeit waren die ehemaligen Tugendvorbilder zur Landplage verkommen. Stolz und missgünstig blickten sie auf die reichen Bürger und Bauern hinab. Überheblichkeit und Dünkel prägten ihr Denken. Keine Fehde und kein Krieg wurde ohne sie ausgefochten. Ihr Handwerk war der Kampf. Auch waren sie im Allgemeinen gebildeter als die Bauern und Handwerker. Sie wollten deshalb mit „Herr“ und „Ihr“ angeredet werden, um sich vom einfachen Volk abzusetzen, das sich mit der Anrede „Du“ zufriedengeben musste.

Das Turnier zu Pferde war der glanzvolle Höhepunkt im Alltag eines Ritters. Beliebter als der Zweikampf war der Mannschaftskampf im abgesteckten Feld. Hierbei gab es feste Spielregeln wie beim Fußball und Rugby. Es galt, die Front des Gegners zu durchreiten und einzelne Mannschaftsmitglieder zu entwaffnen.

Im Kampf kam es dem Ritter nicht so sehr darauf an, den Gegner zu töten, als vielmehr ihn vom Pferd zu werfen und gefangen zu nehmen. Ein Toter brachte kein Lösegeld. Überhaupt war die ganze Lebensführung des spätmittelalterlichen Ritterstandes sowohl im Turnier als auch im Krieg auf Geiselnahme und Erpressung aufgebaut. Als der englische König Richard Löwenherz 1192 von einem erfolgreichen Kreuzzug zurückkehrte, wurde er von Herzog Leopold von Österreich gefangen gesetzt, obwohl er als Kreuzritter unter freiem Geleit stand. Gemeinsam mit dem deutschen Kaiser Heinrich VI. betrieb Herzog Leopold eine unbarmherzige Erpressung. 100 000 Mark Silber forderten sie für die Freilassung ihrer Geisel. Daraufhin war die englische Krone für Jahrzehnte so verschuldet und geschwächt, dass sie den englischen Baronen ein Vorrecht nach dem anderen einräumen musste und schließlich sogar gezwungen war, die Magna Charta zu unterschreiben, die das Gesetz über den König stellte. (Das ist einer der wenigen Fälle, in denen sich ein Verbrechen im wahrsten Sinne des Wortes als Recht schaffend erweisen sollte.)

„Wer gefangen ward, schlich traurig zu den Juden, denn Ross und Rüstung waren dem Sieger verfallen“, so heißt es in einem zeitgenössischen Bericht. Glaubt man den höfischen Dichtern jener Zeit, so ging es bei diesen Turnieren vornehmlich um Mannesehre und Minnedienst. In Wirklichkeit jedoch lockten vor allem Ruhm und Geld. Auf den Sieger warteten hohe Prämien. Die Überlieferung berichtet von einem Magdeburger Turnier, bei dem ein Mädchen namens Fee als Preis für den Sieger ausgesetzt worden war. Ein draufgängerischer Habenichts konnte hier, wie heute beim Poker oder Roulette, alles gewinnen und alles verlieren, einschließlich seiner Freiheit.

Obwohl diese Turniere so kostspielig waren, dass sie ganze Familien ruinierten, wurden ständig neue und prächtigere veranstaltet. Für den Preis eines guten Turnierpferdes konnte man drei bis fünf Bauernhöfe mit dem dazugehörigen Land kaufen. Im Jahr 1360 – Toppler war jetzt an die 20 Jahre alt – sollen auf einem Limburger Turnier 1000 Ritter gegeneinander angetreten sein. In Würzburg waren es gar 2000. Alles, was Beine hatte, lief herbei. Die Zuschauer stauten sich wie in unseren Fußballstadien. Hunderte von Trommlern und Pfeifern spornten die kämpfenden Mannschaften an. Wie sehr die Turniere das kulturelle Leben ihrer Zeit durchdrungen haben, erkennt man daran, dass sich in unserer Sprache bis heute darauf zurückgehende Redewendungen erhalten haben wie: sich keine Blöße geben, gut gerüstet oder rüstig sein, für jemanden eine Lanze brechen, jemanden aus dem Sattel heben, jemanden in Harnisch bringen, aus dem Stegreif heraus, jemanden in die Schranken verweisen oder ausstechen, etwas im Schilde führen.

Die Minnesänger, die Romantik und der Patriotismus des 19. Jahrhunderts haben den ritterlichen Kampfsport zu einem Heldenkampf auf Leben und Tod stilisiert, was er in Wirklichkeit nicht war. Aus dem Bericht über ein Turnier zu Topplers Zeiten erfahren wir, dass während der vierwöchigen Kämpfe bei 300 Anritten nur sechs Gegner vom Pferd geworfen wurden. Dabei soll es lediglich leichte Verwundungen, Blutergüsse und zerschundene Knie gegeben haben.

Die Ritterschaft verlor immer mehr von ihrem ursprünglichen Ansehen. Bei jeder Heerfahrt erhöhten Könige und Fürsten ihr ritterliches Gefolge, denn frisch geschlagene Ritter waren billige Söldner. Später erteilten selbst Bischöfe den Ritterschlag. Gegen Bezahlung konnte man sich sogar per Schreiben in den Ritterstand erheben lassen. Und König Rudolf von Habsburg ließ aus reinem Jux selbst einen schwachsinnigen Hofzwerg und ein zahmes Pinseläffchen zum Ritter schlagen.

Am meisten Schaden aber erlitt das Ansehen der Ritter durch den Verlust ihrer Kampftüchtigkeit. Aufgrund der einseitigen Turnierausbildung hatten diese ihre kriegerische Schlagkraft verloren. In vielen bedeutenden Schlachten mussten sie eine Niederlage nach der anderen hinnehmen. Sie wurden überrannt von der leichten Reiterei der Mongolen und Ungarn und verloren selbst gegen die Spieße und Dreschflegel der aufständischen Bauern. Die schweren Rüstungen konnten erst unmittelbar vor der Schlacht angelegt werden, was viel Zeit in Anspruch nahm. Die Pferde mussten bis zur Kampfhandlung geschont werden. Ein Ritter mit Rüstung wog über drei Zentner. In ihrer Sicht behindert und unbeweglich wie Krebse an Land, hatten sie nur eine Chance gegen Feinde, die sich an die turniermäßigen Spielregeln hielten. Im Zweikampf wahre Artisten, waren sie in der Schlacht so hilflos wie Stierkämpfer gegen eine anstürmende Büffelherde. Es stimmt nicht, wie immer wieder behauptet wird, dass erst die Erfindung des Schießpulvers die ritterliche Glanzzeit beendet hätte. Ihr Untergang war die Folge einer völlig überholten Kampfweise.

Mit dem Verlust ihrer praktischen Aufgaben ging ein moralischer Verfall ohnegleichen einher. Verarmt, aber kämpferisch den Bauern und Bürgern überlegen, griffen sie zur Selbsthilfe. Nie zuvor und niemals mehr danach gab es so viele Raubüberfälle wie gegen Ende der Ritterzeit. „Der kriegerische Mut unserer Vorfahren“, klagt ein Zeitgenosse, „artet je länger, je mehr in Raubsucht aus.“ Derselbe Ritter, der von Turnier zu Turnier zog, um im Namen aller christlichen Tugenden sein Leben aufs Spiel zu setzen, lag in der Dämmerung auf der Lauer, um Kauffahrer aus Köln oder Nürnberg zu berauben. Dieselben Ehrenmänner, die am Hofe tanzten und artig speisten, verdienten ihren Lebensunterhalt mit Mord und Erpressung. Moralisch glaubten sie sich dazu berechtigt, denn sie hielten die Städte für eine Art von Unkraut im Garten der Schöpfung.

Gab es nicht eine gottgewollte, ewige Ordnung der Stände? In dieser Ordnung waren die Städte Fremdkörper, wuchernde Krebsherde. Unangreifbar hinter mächtigen Mauern, wurden sie immer größer und reicher. Die Ritter aber verarmten. Und während sie auf ihre Rechte pochend an ihren alten Idealen festhielten, vollzog sich in den Städten der Wandel zur Neuzeit. Das Handwerk entfaltete sich. Aus der Naturalien-Tauschwirtschaft entwickelte sich das moderne Geldwesen mit Verbindungen von Lübeck bis nach Florenz. Ein neues Lebensgefühl erwachte. Stadtluft macht frei!

Die an der alten Ordnung festhaltenden Kräfte, allen voran die Ritterschaft, standen der neuen Entwicklung hilflos und vor allem feindlich gegenüber. Sie vertraten den Grundsatz, jeder Christenmensch habe auf dem Platz zu verharren, auf den er durch Gottes Allmacht gestellt worden war. Sie meinten natürlich, Herren wie sie hätten für alle Zeit das Recht, Herren zu bleiben.

Das 4. Kapitel

HeineWährend der Jugendzeit Heinrich Topplers waren von Rittern verübte Raubüberfälle recht häufig. 1357 wurde das bäuerliche Umland der Stadt von einer bewaffneten Ritterbande geplündert. Sie trieb das Vieh weg und steckte die Höfe in Brand. Die Rothenburger Bürgerwehr zog aus. Sechs von sieben Räubern wurden gefangen, die Festgenommenen wurden in den Turm gesperrt. Entlassen wurden sie erst, nachdem sie vor Zeugen mit der Hand auf der Bibel den feierlichen Eid geschworen hatten, für den angerichteten Schaden aufzukommen. Besonders abschreckend kann diese Strafe nicht gewesen sein, denn bald darauf berichten die Stadturkunden schon wieder, eine Räuberbande von zehn Rittern habe sich an Rothenburgs Bauern schadlos gehalten. Aber nicht nur die ritterlichen Herren klauten wie die Raben, sondern auch ihr Gesinde. 1357, am Abend vor Jakobi (25. Juli), wurden zwei Knechte des Conrad Truchsess von Warberg und ein Knappe des Ulrich von Mur gefangen genommen. Sie blieben so lange im Kerker eingesperrt, bis sie von ihren Herren ausgelöst wurden.

Getreu dem Sprichwort „Schlechte Beispiele verderben die guten Sitten“ hören wir auch von bürgerlichen Räuberbanden. Wir erfahren von Schrobenhauser Bürgern, die sich ebenso räuberisch aufgeführt hatten wie die Ritter und im Faulturm der Stadt darauf warten mussten, dass der Rat von Schrobenhausen sie freikaufte. Nur selten wird berichtet, dass Räuber hingerichtet wurden. Meistens begnügte man sich mit der Leistung eines angemessenen Schadensersatzes und der eidesstattlichen Versicherung, sich künftig nicht mehr am Eigentum der Geschädigten zu vergreifen. Diese sogenannten Fehdebriefe waren im Mittelalter der wichtigste Friedensschutz für Personen und Sachen. Sie wurden sorgfältig aufbewahrt.